Der Fall Gäfgen / Metzler - Folter vs. Opferschutz
Der weisse Ring schreit auf, Opferschutzverbände schreien auf, die Blöd-Zeitung schreit auf...
Ein Kindermörder bekommt Schmerzensgeld. Weil ihm Schmerzen angedroht wurden. Oh weh....
Ich habe den Fall Gäfgen / Metzler hier noch nicht umfassend besprochen...für mich gibt es da auch nicht viel zu besprechen. Aber dann holen wir das trotzdem aus aktuellem Anlass einmal nach.
Fassen wir zusammen:
Herr Gäfgen (der, dies möchte ich betonen, bis zum letzten Atemzug seines Lebens im Knast schmoren soll) hat den kleinen Bankierssohn Metzler entführt und umgebracht. Als er nach der Lösegeldübergabe (er erpresste die Familie) geschnappt wurde, hielt man das Kind für lebendig. Nur der Täter selbst wußte dass er den kleinen Jungen bereits umgebracht hatte.
Um das Leben des Jungen zu retten, drohten Polizisten (unter anderem Herr Daschner, der zu diesem Zeitpunkt nicht irgendein Polizist war sondern in höherer, leitender Position) dem Täter mehrfach körperliche Schmerzen an und setzten ihn so psychisch massivst unter Druck.
So leid es mir tut...aber das Verhalten der Polizei ist in diesem Fall höchst kriminell gewesen! Die Menschenrechte sind ein für meine Begriffe unumstößlicher Text an dem sich möglichst alle anderen Gesetzestexte orientieren sollten. Folter und die Androhung solcher können bei Menschen psychische Störungen hervorrufen, Angstsymptome etc. und natürlich auch zu körperlichen Folgeschäden führen.
Auge um Auge, Zahn um Zahn ist keine für die moderne Welt annehmbare, juristische Lösung. Weder für die Urteilsfindung noch für die Auflösung oder Verhinderung eines Verbrechens.
Philosophen diskutieren seit Jahrhunderten ob beispielsweise der Tyrannenmord legitim ist und dafür gibt es Pro- wie Contraargumente. Auch die Frage inwieweit die Folterandrohung erlaubt sein soll, um eine Straftat zu verhindern bzw. ein Leben zu retten wird wohl weiter diskutiert werden.
Für mich ist eines klar:
Folter und die Androhung solcher, darf in keinem Fall unbestraft bleiben!
Und Opferverbände können mich solange brandmarken wie sie wollen...ich bleibe dabei:
Opferschutz ist gut...solange sie nicht zu Lasten einer Gesellschaft geht die auf Menschenrechten aufgebaut ist. Freiheit darf nie soweit gehen, dass die Freiheit anderer eingeschränkt wird. Der Schutz des Lebens und die Menschenrechte können nicht gegeneinander ausgespielt werden. Die Androhung von Folter ist ein Verbrechen, auch wenn dadurch versucht wird ein anderes Verbrechen zu verhindern! Der Schritt zum Polizeistatt, der Schritt zur Selbstjustiz...wäre ein kleiner. Und ob das die sogenannten Opferverbände wollen?
Ein Kindermörder bekommt Schmerzensgeld. Weil ihm Schmerzen angedroht wurden. Oh weh....
Ich habe den Fall Gäfgen / Metzler hier noch nicht umfassend besprochen...für mich gibt es da auch nicht viel zu besprechen. Aber dann holen wir das trotzdem aus aktuellem Anlass einmal nach.
Fassen wir zusammen:
Herr Gäfgen (der, dies möchte ich betonen, bis zum letzten Atemzug seines Lebens im Knast schmoren soll) hat den kleinen Bankierssohn Metzler entführt und umgebracht. Als er nach der Lösegeldübergabe (er erpresste die Familie) geschnappt wurde, hielt man das Kind für lebendig. Nur der Täter selbst wußte dass er den kleinen Jungen bereits umgebracht hatte.
Um das Leben des Jungen zu retten, drohten Polizisten (unter anderem Herr Daschner, der zu diesem Zeitpunkt nicht irgendein Polizist war sondern in höherer, leitender Position) dem Täter mehrfach körperliche Schmerzen an und setzten ihn so psychisch massivst unter Druck.
So leid es mir tut...aber das Verhalten der Polizei ist in diesem Fall höchst kriminell gewesen! Die Menschenrechte sind ein für meine Begriffe unumstößlicher Text an dem sich möglichst alle anderen Gesetzestexte orientieren sollten. Folter und die Androhung solcher können bei Menschen psychische Störungen hervorrufen, Angstsymptome etc. und natürlich auch zu körperlichen Folgeschäden führen.
Auge um Auge, Zahn um Zahn ist keine für die moderne Welt annehmbare, juristische Lösung. Weder für die Urteilsfindung noch für die Auflösung oder Verhinderung eines Verbrechens.
Philosophen diskutieren seit Jahrhunderten ob beispielsweise der Tyrannenmord legitim ist und dafür gibt es Pro- wie Contraargumente. Auch die Frage inwieweit die Folterandrohung erlaubt sein soll, um eine Straftat zu verhindern bzw. ein Leben zu retten wird wohl weiter diskutiert werden.
Für mich ist eines klar:
Folter und die Androhung solcher, darf in keinem Fall unbestraft bleiben!
Und Opferverbände können mich solange brandmarken wie sie wollen...ich bleibe dabei:
Opferschutz ist gut...solange sie nicht zu Lasten einer Gesellschaft geht die auf Menschenrechten aufgebaut ist. Freiheit darf nie soweit gehen, dass die Freiheit anderer eingeschränkt wird. Der Schutz des Lebens und die Menschenrechte können nicht gegeneinander ausgespielt werden. Die Androhung von Folter ist ein Verbrechen, auch wenn dadurch versucht wird ein anderes Verbrechen zu verhindern! Der Schritt zum Polizeistatt, der Schritt zur Selbstjustiz...wäre ein kleiner. Und ob das die sogenannten Opferverbände wollen?
Floh82 - 2011/08/04 15:21
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